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Jony Privat
Jony Privat spielt hier:
Tegucigalpa
05. Sep 2015
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AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf das Rechtsverhältnis zwischen der HOLI ONE Word Ltd. (nachfolgend „Veranstalter“) und dem Käufer von Eintrittskarten für alle vom Veranstalter veranstalteten HOLI ONE Festivals (nachfolgend „Käufer“ oder „Besucher“) Anwendung.
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Ein Rechtsverhältnis wird durch den Kauf von Eintrittskarten ausschließlich zwischen dem Käufer und dem Veranstalter begründet. Der Verkauf der Eintrittskarten erfolgt online und stationär über selbständige Vorverkaufsstellen sowie ggf. an der Tageskasse.
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Eine Rücknahme oder Stornierung von gekauften Eintrittskarten gegen Erstattung des Eintrittspreises ist nicht möglich. Ein gesetzliches Widerrufsrecht hinsichtlich gekaufter Eintrittskarten besteht nicht.
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Der Veranstalter übernimmt bei Ticketversand keine Haftung für den Verlust oder die fehlerhafte Zustellung von Eintrittskarten.
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Kann eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (insbesondere wetterbedingt), wegen fehlender behördlicher Genehmigung oder aus anderen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nicht unter Gewährung der erforderlichen Sicherheit für die Besucher an dem vorgesehenen Tag und/oder am vorgesehenen Ort durchgeführt werden oder ist die Durchführung der Veranstaltung für den Veranstalter unter Abwägung aller Interessen unzumutbar, so ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung vollständig abzusagen oder zeitlich und/oder örtlich zu verlegen. Über eine Absage oder Verlegung wird der Veranstalter den Käufer schnellstmöglich per E-Mail, über seine Website (www.holione.com), über seine betreffende Facebook-Seite, Facebook-Event-Seite oder durch öffentliche Bekanntgabe in Kenntnis setzen.
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Bei vollständiger Absage der Veranstaltung hat der Käufer ein Recht auf Erstattung des vollen Eintrittspreises (ohne Vorverkaufsgebühren, die allein der Vorverkaufsstelle zustehen). Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Bearbeitung bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen kann.
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Bei zeitlicher und/oder örtlicher Verlegung der Veranstaltung, über die der Veranstalter den Käufer frühestmöglich per E-Mail, über seine Website (www.holione.com), über seine betreffende Facebook-Seite, Facebook-Event-Seite oder durch öffentliche Bekanntgabe informieren wird, sind die Eintrittskarten für den Ersatztermin und/oder -ort unbeschränkt gültig. Ein Anspruch auf Rücktritt von dem Vertrag und damit auf Erstattung des Eintrittspreises (ohne Vorverkaufsgebühren, die allein der Vorverkaufsstelle zustehen) besteht nur, wenn die Verlegung für den Käufer unzumutbar ist; dies ist insbesondere bei zeitlicher Verschiebung um mehr als 16 Monate der Fall.
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Ein Abbruch der Veranstaltung aus den in Ziffer 4 genannten Gründen innerhalb der ersten 60 Minuten nach dem auf der Eintrittskarte aufgedruckten offiziellen Beginn bzw., bei Night Pass-Eintrittskarten, nach dem offiziellen Einlassdatum gilt als Absage bzw., falls ein Ersatztermin angesetzt wird, als Verlegung der Veranstaltung. Bei einem späteren Abbruch gilt die Veranstaltung als durchgeführt mit der Folge, dass dem Käufer ein Erstattungsanspruch hinsichtlich des Eintrittspreises nur zusteht, wenn der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe den Abbruch grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
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Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Absage, Verlegung oder Abbruch einer Veranstaltung gemäß Ziffer 4 sind ausgeschlossen, soweit nicht der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe die Absage, die Verlegung oder den Abbruch grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
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Programmänderungen bleiben jederzeit und auch kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler/DJs um angemessenen Ersatz. Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Künstler/DJs bestehen auch dann nicht, wenn diese im Zeitpunkt des Kaufs der Eintrittskarte angekündigt waren. Die Ankündigung einzelner Künster/DJs stellt insoweit keine Zusicherung oder Garantie dar.
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Dem Käufer ist der besondere Charakter von HOLI ONE Festivals (einerseits traditionelles indisches Farbenfest, bei dem in großem Umfang Farbpulver Verwendung findet, mit dem sich die Besucher gegenseitig bewerfen und mit dem sie zwangsläufig in Berührung kommen, anderseits Musikfestival mit verschiedenen Künstlern/DJs) bekannt.
Der Veranstalter hat bei den bisherigen HOLI ONE Festivals mit tausenden Besuchern keine Beeinträchtigung der Gesundheit eines Besuchers durch die Verwendung des Farbpulvers festgestellt. Dennoch erteilt der Veranstalter nachfolgende Sicherheitshinweise, die ggf. auf der Website des Veranstalters (www.holione.com), auf dessen betreffender Facebook-Seite und auch noch bei der Veranstaltung selbst aktualisiert werden und bei deren Umsetzung der Käufer sich mitzuwirken verpflichtet:
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Personen mit (asthmatischen) Atemwegserkrankungen wird vom Besuch der Veranstaltung abgeraten.
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Auf dem Veranstaltungsgelände darf ausschließlich das vom Veranstalter angebotene Farbpulver, das bezüglich seiner Zusammensetzung den vor Ort anwesenden Sanitätern bekannt ist, verwendet werden. Insbesondere ist jede Mitnahme von anderem Farbpulver oder ähnlichem auf das Veranstaltungsgelände untersagt. Zuwiderhandlungen führen zum entschädigungslosen Verweis vom Veranstaltungsgelände.
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Zum Schutz der Augen wird zumindest bei anmoderierten Farbwürfen das Tragen von Schwimmbrillen empfohlen.
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Es wird davon abgeraten, auf der Veranstaltung Kontaktlinsen zu tragen, da sich das Farbpulver in Ausnahmefällen auf den Linsen festsetzen kann.
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Beim Umgang mit dem Farbpulver kann es in Ausnahmefallen zu leichten Augen-, Haut- und Schleimhautreizungen kommen. In diesem Fall wird empfohlen, die vor Ort anwesenden Sanitäter aufzusuchen.
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Das Farbpulver enthält je nach Farbe Anteile von Konservierungsstoffen, Farbstoffen und anderen Stoffen. Eine allergische Reaktion wurde bei der Benutzung auf HOLI ONE Festivals bislang jedoch nicht beobachtet. Trotzdem haben die Besucher die Pflicht, sich vor Betreten des Veranstaltungsgeländes über die Zusammensetzung des Farbpulvers zu informieren und bei einer möglichen allergischen Reaktion auf dessen Inhaltsstoffe von einer Teilnahme an der Veranstaltung abzusehen. Die Inhaltsstoffe des Farbpulvers können auf der Verpackung eingesehen werden.
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Die Verwendung des Farbpulvers in der Nähe von Gastronomieeinrichtungen ist strengstens untersagt (Mindestabstand: 5 Meter). Vorsätzliche Zuwiderhandlungen führen zum entschädigungslosen Verweis vom Veranstaltungsgelände.
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Das Farbpulver ist ausdrücklich nicht zum Verzehr vorgesehen. Die vorsätzliche Verbindung/Vermischung des Farbpulvers mit Speisen und Getränken von Dritten ist strengstens untersagt und führt zum entschädigungslosen Verweis vom Veranstaltungsgelände.
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Eine unmittelbare Nähe der Besucher zu den Lautsprechern ist zu vermeiden. Der Gebrauch von Lärmschutzvorkehrungen wie Ohrstöpseln wird insbesondere in der Nähe der Bühnen dringend empfohlen. Das Übersteigen von Absperrungen zu den Lautsprechern ist strengstens untersagt und führt zum entschädigungslosen Verweis vom Veranstaltungsgelände.
In Kenntnis dieser Sicherheitshinweise nimmt der Käufer im Hinblick auf Risiken, die sich aus der Verwendung des Farbpulvers und dem Spielen lauter Musik ergeben, auf eigene Gefahr und eigenes Risiko an der Veranstaltung teil.
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Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich die Farbanteile des Farbpulvers materialabhängig nicht durch Waschen, Abklopfen oder Reinigen vollständig und ohne Rückstände aus Bekleidung, Taschen, Schuhen etc. entfernen lassen, und dass er diesbezüglich keine Haftung für Beschädigungen übernehmen kann.
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Elektronische und technische Geräte wie Mobiltelefone, Smartphones und Kameras können durch das Farbpulver beschädigt werden. Der Veranstalter empfiehlt deshalb, derartige Geräte nicht auf das Veranstaltungsgelände zu bringen oder diese in geeigneter Form vor jedem Kontakt mit dem Farbpulver zu schützen.
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Am Eingang zu dem Veranstaltungsgelände finden aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung Sicherheitskontrollen statt. Es ist ausdrücklich untersagt, Glasflaschen, Plastik- und PET-Flaschen, Glasbehälter, Dosen, Plastikkanister und/oder sonstige Trinkbehälter, Hartverpackungen, Kühltaschen oder sonstige schwere oder sperrige Behältnisse (Klappstühle etc.), professionelle Film- und Fotoausrüstungen sowie pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Waffen aller Art und sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände zu bringen. Der Veranstalter ist bei Zuwiderhandlung berechtigt, den Zutritt zu dem Veranstaltungsgelände entschädigungslos zu verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die vorstehend genannten Gegenstände zur Entsorgung am Eingang abzugeben oder außerhalb des Veranstaltungsgeländes zurückzulassen.
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Minderjährige dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Ihnen kann der Zutritt zum Veranstaltungsgelände entschädigungslos verweigert werden.
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Stark alkoholisierten oder unter BtM-Einfluss stehenden Besuchern kann der Zutritt zu dem Veranstaltungsgelände entschädigungslos verweigert werden; diese können zudem entschädigungslos vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Gleiches gilt für Besucher, die auf oder direkt an dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, BtM-Delikte) begehen oder die aufgrund ihres Verhaltens eine Gefahr oder eine Bedrohung für die anderen Besucher der Veranstaltung darstellen (z.B. bei Abbrennen von Pyrotechnik).
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Tiere sind auf dem Veranstaltungsgelände aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen.
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Der Käufer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass auf dem Veranstaltungsgelände vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung Bild- und Bewegtbildaufnahmen zum Zweck einer medialen Auswertung im TV und in Print- und Online-Medien gefertigt werden, und willigt diesbezüglich unentgeltlich in die Aufnahme seines Bildnisses und seiner Stimme und in die anschließende Verwertung dieser Aufnahmen in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein. Der Käufer hat allerdings das Recht, eine derartige Nutzung seines Bildnisses zu untersagen, wenn er eindeutig im alleinigen Fokus einer Aufnahme steht oder er hierdurch massiv in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt wird.
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Dem Käufer sind Ton-, Bild- und Bewegtbildaufnahmen auf dem Veranstaltungsgelände nur für private Zwecke gestattet. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt und führen zum entschädigungslosen Verweis vom Veranstaltungsgelände.
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Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf (teilweise) Rückerstattung des Eintrittspreises begründet.
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Den Weisungen des Veranstalters und des von ihm eingesetzten Ordnungspersonals ist in jedem Falle Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen führen zum entschädigungslosen Verweis vom Veranstaltungsgelände.
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Die Eintrittskarte verliert bei Verlassen der Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit und berechtigt nicht zum Wiedereinlass. Dies gilt auch, wenn der Veranstalter einen Besucher nach den Vorschriften dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Veranstaltungsgelände verweist bzw. ihm den Zutritt verweigert. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
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Die Gastronomiebetriebe auf dem Veranstaltungsgelände handeln nicht im Namen oder im Auftrag des Veranstalters, sondern im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, ohne Erfüllungsgehilfen des Veranstalters zu sein. Vertragsbeziehungen bestehen deshalb bei Inanspruchnahme von Gastronomieleistungen nur zwischen Besucher und Gastronomiebetrieb.
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Der Veranstalter haftet für Schäden, die einem Besucher auf oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, mit folgender Maßgabe:
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Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die der Veranstalter zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Veranstalter vollumfänglich.
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Für sonstige Schäden, die auf einer einfach fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) des Veranstalters beruhen, insbesondere für Schäden aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, haftet der Veranstalter nur, soweit diese Schäden für den Veranstalter vertragstypisch vorhersehbar waren.
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Für Schäden aufgrund Absage, Verlegung oder Abbruch einer Veranstaltung gilt ausschließlich Ziffer 8.
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Für Schäden, die nicht unter die Ziffer 23 lit. 1. bis 3. fallen, haftet der Veranstalter weder aus Vertrag noch aus Delikt oder einem andern Rechtsgrund.
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Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
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Das Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Käufer richtet sich allein nach deutschem Recht. Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis als Gerichtsstand den Ort, an dem die Veranstaltung planmäßig stattfindet, stattfand oder stattfinden sollte.
Stand: 24.6.2013