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Bei vollständiger Absage der Veranstaltung hat der Käufer ein Recht auf Erstattung des vollen Eintrittspreises (ohne Vorverkaufsgebühren, die allein der Vorverkaufsstelle zustehen). Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Bearbeitung bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen kann.
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Bei zeitlicher und/oder örtlicher Verlegung der Veranstaltung, über die der Veranstalter den Käufer frühestmöglich per E-Mail, über seine Website (www.holione.com), über seine betreffende Facebook-Seite, Facebook-Event-Seite oder durch öffentliche Bekanntgabe informieren wird, sind die Eintrittskarten für den Ersatztermin und/oder -ort unbeschränkt gültig. Ein Anspruch auf Rücktritt von dem Vertrag und damit auf Erstattung des Eintrittspreises (ohne Vorverkaufsgebühren, die allein der Vorverkaufsstelle zustehen) besteht nur, wenn die Verlegung für den Käufer unzumutbar ist; dies ist insbesondere bei zeitlicher Verschiebung um mehr als 16 Monate der Fall.
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Ein Abbruch der Veranstaltung aus den in Ziffer 4 genannten Gründen innerhalb der ersten 60 Minuten nach dem auf der Eintrittskarte aufgedruckten offiziellen Beginn bzw., bei Night Pass-Eintrittskarten, nach dem offiziellen Einlassdatum gilt als Absage bzw., falls ein Ersatztermin angesetzt wird, als Verlegung der Veranstaltung. Bei einem späteren Abbruch gilt die Veranstaltung als durchgeführt mit der Folge, dass dem Käufer ein Erstattungsanspruch hinsichtlich des Eintrittspreises nur zusteht, wenn der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe den Abbruch grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
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Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Absage, Verlegung oder Abbruch einer Veranstaltung gemäß Ziffer 4 sind ausgeschlossen, soweit nicht der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe die Absage, die Verlegung oder den Abbruch grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
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Programmänderungen bleiben jederzeit und auch kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler/DJs um angemessenen Ersatz. Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Künstler/DJs bestehen auch dann nicht, wenn diese im Zeitpunkt des Kaufs der Eintrittskarte angekündigt waren. Die Ankündigung einzelner Künster/DJs stellt insoweit keine Zusicherung oder Garantie dar.
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Dem Käufer ist der besondere Charakter von HOLI ONE Festivals (einerseits traditionelles indisches Farbenfest, bei dem in großem Umfang Farbpulver Verwendung findet, mit dem sich die Besucher gegenseitig bewerfen und mit dem sie zwangsläufig in Berührung kommen, anderseits Musikfestival mit verschiedenen Künstlern/DJs) bekannt.
Der Veranstalter hat bei den bisherigen HOLI ONE Festivals mit tausenden Besuchern keine Beeinträchtigung der Gesundheit eines Besuchers durch die Verwendung des Farbpulvers festgestellt. Dennoch erteilt der Veranstalter nachfolgende Sicherheitshinweise, die ggf. auf der Website des Veranstalters (www.holione.com), auf dessen betreffender Facebook-Seite und auch noch bei der Veranstaltung selbst aktualisiert werden und bei deren Umsetzung der Käufer sich mitzuwirken verpflichtet:
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Personen mit (asthmatischen) Atemwegserkrankungen wird vom Besuch der Veranstaltung abgeraten.
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Auf dem Veranstaltungsgelände darf ausschließlich das vom Veranstalter angebotene Farbpulver, das bezüglich seiner Zusammensetzung den vor Ort anwesenden Sanitätern bekannt ist, verwendet werden. Insbesondere ist jede Mitnahme von anderem Farbpulver oder ähnlichem auf das Veranstaltungsgelände untersagt. Zuwiderhandlungen führen zum entschädigungslosen Verweis vom Veranstaltungsgelände.
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Zum Schutz der Augen wird zumindest bei anmoderierten Farbwürfen das Tragen von Schwimmbrillen empfohlen.
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Es wird davon abgeraten, auf der Veranstaltung Kontaktlinsen zu tragen, da sich das Farbpulver in Ausnahmefällen auf den Linsen festsetzen kann.
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Beim Umgang mit dem Farbpulver kann es in Ausnahmefallen zu leichten Augen-, Haut- und Schleimhautreizungen kommen. In diesem Fall wird empfohlen, die vor Ort anwesenden Sanitäter aufzusuchen.
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Das Farbpulver enthält je nach Farbe Anteile von Konservierungsstoffen, Farbstoffen und anderen Stoffen. Eine allergische Reaktion wurde bei der Benutzung auf HOLI ONE Festivals bislang jedoch nicht beobachtet. Trotzdem haben die Besucher die Pflicht, sich vor Betreten des Veranstaltungsgeländes über die Zusammensetzung des Farbpulvers zu informieren und bei einer möglichen allergischen Reaktion auf dessen Inhaltsstoffe von einer Teilnahme an der Veranstaltung abzusehen. Die Inhaltsstoffe des Farbpulvers können auf der Verpackung eingesehen werden.
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Die Verwendung des Farbpulvers in der Nähe von Gastronomieeinrichtungen ist strengstens untersagt (Mindestabstand: 5 Meter). Vorsätzliche Zuwiderhandlungen führen zum entschädigungslosen Verweis vom Veranstaltungsgelände.
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Das Farbpulver ist ausdrücklich nicht zum Verzehr vorgesehen. Die vorsätzliche Verbindung/Vermischung des Farbpulvers mit Speisen und Getränken von Dritten ist strengstens untersagt und führt zum entschädigungslosen Verweis vom Veranstaltungsgelände.
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Eine unmittelbare Nähe der Besucher zu den Lautsprechern ist zu vermeiden. Der Gebrauch von Lärmschutzvorkehrungen wie Ohrstöpseln wird insbesondere in der Nähe der Bühnen dringend empfohlen. Das Übersteigen von Absperrungen zu den Lautsprechern ist strengstens untersagt und führt zum entschädigungslosen Verweis vom Veranstaltungsgelände.
In Kenntnis dieser Sicherheitshinweise nimmt der Käufer im Hinblick auf Risiken, die sich aus der Verwendung des Farbpulvers und dem Spielen lauter Musik ergeben, auf eigene Gefahr und eigenes Risiko an der Veranstaltung teil.
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Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich die Farbanteile des Farbpulvers materialabhängig nicht durch Waschen, Abklopfen oder Reinigen vollständig und ohne Rückstände aus Bekleidung, Taschen, Schuhen etc. entfernen lassen, und dass er diesbezüglich keine Haftung für Beschädigungen übernehmen kann.
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Elektronische und technische Geräte wie Mobiltelefone, Smartphones und Kameras können durch das Farbpulver beschädigt werden. Der Veranstalter empfiehlt deshalb, derartige Geräte nicht auf das Veranstaltungsgelände zu bringen oder diese in geeigneter Form vor jedem Kontakt mit dem Farbpulver zu schützen.
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Am Eingang zu dem Veranstaltungsgelände finden aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung Sicherheitskontrollen statt. Es ist ausdrücklich untersagt, Glasflaschen, Plastik- und PET-Flaschen, Glasbehälter, Dosen, Plastikkanister und/oder sonstige Trinkbehälter, Hartverpackungen, Kühltaschen oder sonstige schwere oder sperrige Behältnisse (Klappstühle etc.), professionelle Film- und Fotoausrüstungen sowie pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Waffen aller Art und sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände zu bringen. Der Veranstalter ist bei Zuwiderhandlung berechtigt, den Zutritt zu dem Veranstaltungsgelände entschädigungslos zu verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die vorstehend genannten Gegenstände zur Entsorgung am Eingang abzugeben oder außerhalb des Veranstaltungsgeländes zurückzulassen.
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Minderjährige dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Ihnen kann der Zutritt zum Veranstaltungsgelände entschädigungslos verweigert werden.
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Stark alkoholisierten oder unter BtM-Einfluss stehenden Besuchern kann der Zutritt zu dem Veranstaltungsgelände entschädigungslos verweigert werden; diese können zudem entschädigungslos vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Gleiches gilt für Besucher, die auf oder direkt an dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, BtM-Delikte) begehen oder die aufgrund ihres Verhaltens eine Gefahr oder eine Bedrohung für die anderen Besucher der Veranstaltung darstellen (z.B. bei Abbrennen von Pyrotechnik).